Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Initiative Soziale Verantwortung - Premium Mitgliedschaft
Präambel
Die uptodate Ventures GmbH (nachfolgend nur „uptodate“) bietet Unternehmen die Gelegenheit, auf Basis der nachfolgenden Bedingungen der „Initiative Soziale Verantwortung“ beizutreten (nachfolgend nur “Initiative”). Die Basis der Mitgliedschaft ist die Erfüllung mindestens eines Aufnahmekriteriums, welches von der jeweiligen öffentlichen Versicherung bestätigt werden muss, bei der das Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge oder eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Unfallversicherung oder ein Zeitwertkonto für seine Mitarbeitenden abgeschlossen hat.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das auf www.initiative-soziale-verantwortung.de den Mitgliedsantrag ausfüllt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist der Zugriff auf den Mitgliederbereich der Initiative für das Unternehmen sowie die Bereitstellung von Marketingmaterialen durch uptodate. Der Mitgliederbereich wird von uptodate auf www.initiative-soziale-verantwortung.de bereitgestellt. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Anlage Leistungsübersicht, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 3 Voraussetzung der Mitgliedschaft
Um Mitglied der Initiative werden zu können, muss uptodate bei der jeweiligen öffentlichen Versicherung nachfragen, ob das Unternehmen tatsächlich dort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Im Zuge dieses Prüfprozesses werden die relevanten Daten an die jeweilige öffentliche Versicherung weitergegeben, bei denen das Unternehmen die Versicherung abgeschlossen hat. Diese Weitergabe erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, den Prüfungsprozesses für die Teilnahmebestätigung einzuhalten. uptodate stellt sicher, dass alle übermittelten Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen geschützt und ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet werden. Das Unternehmen akzeptiert durch Zustimmung zu diesen AGB diese Weitergabe der Daten hiermit ausdrücklich.
§ 4 Vergütung
Die Teilnahme an der Initiative ist für die Unternehmen kostenfrei.
§ 5 Laufzeit, Kündigung
Die Teilnahme an der Initiative endet spätestens mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses des Unternehmens mit der öffentlichen Versicherung. Der Vertrag kann außerdem vom Unternehmen oder von uptodate mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung erfolgt bitte per E-Mail an initiative@uptodate.de. Das Unternehmen erhält sodann eine Kündigungsbestätigung von uptodate.
§ 6 Nutzungs- und Schutzrechte
uptodate ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der Initiative sowie an den zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien. uptodate gewährt dem Unternehmen mit Beginn der Mitgliedschaft alle für die Verwendung der Marketingmaterialien zu Werbezwecken des Unternehmens erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für die jeweiligen Werbemaßnahmen erforderlich ist. Im Zweifel erfüllt uptodate ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Dauer der Mitgliedschaft. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uptodate. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Unternehmen an Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uptodate. uptodate steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen es die Initiative aufbaut oder aufbauen lässt, verletzt werden.
§ 7 Geheimhaltung
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden sowie die Aufnahmekriterien und Prüfergebnisse (im Folgenden: "vertrauliche Informationen") unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte, b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat. Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.
§ 8 Datenschutz
uptodate erhebt, speichert, verarbeitet, übermittelt und nutzt die personenbezogenen Daten des Unternehmens sowie der für dieses handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen des Prüfprozesses. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutz-Information.
§ 9 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarerweise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.
§ 10 Haftung
uptodate haftet für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht von uptodate für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn das Unternehmen uptodate die beanstandeten Mängel mitgeteilt und uptodate die Mängel innerhalb von 30 Werktagen nicht behoben hat. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Marketingmaterialien. uptodate verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.
§ 11 Vertragsübernahme
Die uptodate ist berechtigt, diese Vereinbarung an die uptodate sustainable solutions GmbH (Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieser Vereinbarung erforderlich.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Anlagenverzeichnis
Anlage: Leistungsübersicht
Leistungsübersicht der Mitgliedschaft
Die Jahreslizenz beinhaltet:
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Beitritt zum Mitgliederbereich der Initiative Soziale Verantwortung
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Aktuelle Blogbeiträge
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Exklusive Webinare
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ESG-Check
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Teilnahmebestätigung geprüft von Wissenschaftlern der TU München Prof. Dr. Friedl
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Logo der Initiative Soziale Verantwortung
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Social Media Vorlagen
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Pressemitteilung Vorlagen
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Nachhaltigkeitsbericht Vorlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Initiative Soziale Verantwortung - Standard Mitgliedschaft
Präambel
Die uptodate Ventures GmbH (nachfolgend nur „uptodate“) bietet Unternehmen die Gelegenheit, auf Basis der nachfolgenden Bedingungen der „Initiative Soziale Verantwortung“ beizutreten (nachfolgend nur “Initiative”). Die Basis der Mitgliedschaft ist die Erfüllung der freiwilligen Verpflichtung zur Förderung der sozialen Verantwortung.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das auf www.initiative-soziale-verantwortung.de den Mitgliedsantrag ausfüllt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist der Zugriff auf den Mitgliederbereich der Initiative für das Unternehmen. Der Mitgliederbereich wird von uptodate auf www.initiative-soziale-verantwortung.de bereitgestellt. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Anlage Leistungsübersicht, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 3 Vergütung
uptodate erhält für die Mitgliedschaft in der Initiative eine Vergütung von 15 EUR pro Jahr. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag kann vom Unternehmen oder von uptodate mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung des Unternehmens erfolgt bitte per E-Mail an initiative@uptodate.de. Das Unternehmen erhält sodann eine Kündigungsbestätigung von uptodate.
§ 5 Geheimhaltung
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden sowie die Aufnahmekriterien und Prüfergebnisse (im Folgenden: "vertrauliche Informationen") unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte, b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat. Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.
§ 6 Datenschutz
uptodate erhebt, speichert, verarbeitet, übermittelt und nutzt die personenbezogenen Daten des Unternehmens sowie der für dieses handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen des Prüfprozesses. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutz-Information.
§ 7 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarerweise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.
§ 8 Haftung
uptodate haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.
§ 9 Vertragsübernahme
Die uptodate ist berechtigt, diese Vereinbarung an die uptodate sustainable solutions GmbH (Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieser Vereinbarung erforderlich.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Anlagenverzeichnis
Anlage: Leistungsübersicht
Leistungsübersicht der Mitgliedschaft
Die Jahreslizenz beinhaltet:
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